Erklärung zur Barrierefreiheit
17. Juni 2025
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 3 BITV 2.0 i V. m. BFSG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle unter der Domain www.firmenweb.de sowie für die hierüber erreichbaren Branchenverzeichnisse und Webangebote der Marke Firmenweb, einem Angebot der Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG, Pretzfelder Straße 7–11, 90425 Nürnberg.
Zum Geltungsbereich gehören neben www.firmenweb.de auch die nachfolgend aufgeführten Domains, über die die digitalen Angebote der Marke Firmenweb bereitgestellt werden:
abschleppservice.org, aerzte-notdienst.de, agentur.info, anwalt-finden.org, apotheke-finden.com, autowerkstatt.net, baecker-finden.de, blumenladen.org, busqueda-local.es, campingplatz-finden.com, dachbau.biz, elektriker.biz, fahrschule-fahrlehrer.de, firmenweb.de, fitnessstudio-finden.com, fotostudio.net, friseursalon.org, fussbodenleger.org, heilpraktikerpraxis.org, hotel-finden.com, juwelier.org, landschaftsbau.net, marktplatz-mittelstand.de, maler-finden.org, metallbau.com, metzgerei.org, motorradhandel.org, nagelstudio.org, optik.org, pages24.com, pages24.ch, pages24.dk, pages-24.fr, pages24.nl, pages24.pl, pages24.pt, pages24.se, physiotherapiepraxis.biz, raumausstatter.biz, reisebuero-finden.com, reisebusunternehmen.net, restaurant-finden.com, ricercare-imprese.it, sanitaer-finden.de, sanitaetshaus.net, schluessel-notdienst.com, schrottplatz.org, sonnenstudio-finden.com, spedition.org, steuerberaten.biz, studio.de, supermarkt-finden.de, tankstelle.org, tanzschule.biz, tattoostudio.biz, tierarzt-finden.org, tischlerei.biz, versicherungs-makler.com, videothek-finden.de, zahnarzt-finden.com, zweiradladen.net
Als privater Anbieter digitaler Vermittlungsleistungen und damit als Dienstleistungserbringer im Sinne des § 2 Absatz 4 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist die Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG bestrebt, ihre digitalen Angebote unter der Marke „Firmenweb“ sowie den dazugehörigen Webangeboten im Einklang mit den geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Da es sich bei www.firmenweb.de sowie den oben aufgeführten Webangeboten der Marke „Firmenweb“ um Angebote eines privaten Unternehmens und nicht um Angebote einer öffentlichen Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) handelt, besteht für diese keine unmittelbare Verpflichtung zur Anwendung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung bezieht sich auf sämtliche unter der Domain www.firmenweb.de und den genannten Webangeboten veröffentlichten Inhalte sowie auf damit verbundene Webanwendungen im Internet, Intranet und Extranet, soweit diese dem Verantwortungsbereich der Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG unterliegen. Sie gilt unabhängig davon, mit welchem Endgerät auf die Angebote zugegriffen wird – sei es über Desktop-Computer, Laptops, Tablets oder mobile Endgeräte wie Smartphones.
Die digitalen Angebote sind mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (03-2021), die gemäß § 3 des BFSG als maßgeblicher technischer Standard für die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologie gilt, größtenteils vereinbar. Einzelne Inhalte oder Funktionen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Barrieren aufweisen. Diese bekannten Barrieren werden sukzessive im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten beseitigt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Derzeit werden die digitalen Angebote unter www.firmenweb.de sowie den zuvor genannten Domains technisch und strukturell überarbeitet, um die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) schrittweise umzusetzen.
Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde am 28. März 2025 mithilfe des Analysetools Screaming Frog eine technische Vorprüfung durch die Agentur ebusinesslab durchgeführt. Die Analyse diente zur Ermittlung möglicher Barrieren und struktureller Schwachstellen. Eine umfassende Bewertung der Barrierefreiheit nach den Kriterien der EN 301 549 steht derzeit noch aus und wird im weiteren Projektverlauf eingeplant.
Die bisher identifizierten technischen Optimierungspunkte werden derzeit bearbeitet und schrittweise umgesetzt. Ziel ist es, die digitalen Angebote von Firmenweb und den zugehörigen Webangebote bestmöglich im Sinne der Barrierefreiheit auszurichten und weiterzuentwickeln.
Öffentlicher Webseitenbereich
In den öffentlich zugänglichen Bereichen der Webangebote unter der Marke Firmenweb sind die folgenden Inhalte aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- Die im Bereich „Medien“ eingebetteten YouTube-Videos lassen sich nicht in allen Fällen vollständig über die Tastatur bedienen. (Erfolgskriterium 2.1.1 – Tastatur)
- Ein Skip-Link zum Überspringen des Seitenkopfes und direkten Sprung zum Hauptinhalt ist derzeit nicht vorhanden. (Erfolgskriterium 2.4.1 – Blöcke umgehen)
- Einige Textabschnitte sind nicht korrekt semantisch ausgezeichnet. Überschriftenstrukturen werden teilweise visuell, aber nicht technisch abgebildet – etwa durch Container-Elemente wie <div> statt semantischer <h>-Elemente. (Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen)
- Kontaktbilder zeigen Personen, enthalten jedoch keine individuellen Alternativtexte, die die Darstellung beschreiben. (Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte)
- Verschiedene interaktive Elemente wie Slider, Buttons, Icons oder Navigationselemente sind derzeit nicht vollständig per Tastatur erreichbar. (Erfolgskriterien 2.1.1 – Tastatur, 2.4.3 – Fokus-Reihenfolge, 4.1.2 – Name, Rolle, Wert)
- Formatierungen wie <strong> oder <br> werden an Stellen verwendet, an denen semantisch aussagekräftigere HTML-Tags wie <h2> oder strukturierte Listen sinnvoll wären. (Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen)
- Bei Formularen fehlt eine klare Erklärung der Pflichtfeldkennzeichnung, z. B. eine versteckte Screenreader-Beschreibung für das Zeichen „*“. (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen)
- In einzelnen Fällen ist das ARIA-Markup noch nicht korrekt umgesetzt (Erfolgskriterien 4.1.2 – Name, Rolle, Wert, 4.1.3 – Statusmeldungen):
- <img> verwendet aria-label anstelle von alt
- Popups setzen aria-expanded, ohne korrekt gesteuerte Ziel-Elemente
- Dialogöffner bestehen aus <div>-Elementen anstelle von <button>.
- Eingebundene PDF-Dokumente wurden bislang noch nicht vollständig auf die Konformität mit dem PDF/UA-Standard überprüft. (gemäß EN 301 549, Abschnitt 10)
- Einige als Links oder Schaltflächen gestaltete Container-Elemente (z. B. <div>) sind weder semantisch korrekt noch über die Tastatur bedienbar. (Erfolgskriterien 2.1.1 – Tastatur, 4.1.2 – Name, Rolle, Wert)
- In der HTML-Struktur kommen vereinzelt nicht barrierefreie Verschachtelungen vor, etwa <div> innerhalb von Definition Lists (<dl>). Dies kann zu fehlerhaften Ausgaben bei der Nutzung von Screenreadern führen. (Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen)
Geplante Änderungen
Die in der Prüfung festgestellten Mängel der Barrierefreiheit werden in die laufende Qualitätssicherung aufgenommen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten behoben.
Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 17. Juni 2025 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die unten genannte Kontaktstelle wenden. Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung.
Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG
Projekt Firmenweb
Pretzfelder Str. 7-11
D-90425 Nürnberg
- E-Mail:
- info@firmenweb.de
- Tel.:
- +49 (0)911 3409 83300
- Fax:
- +49 (0)911 3409 97300
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote erhalten, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich – auch als Nutzer privater Angebote – freiwillig an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden können. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern digitaler Angebote eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen – auch wenn diese nicht zu den öffentlichen Stellen des Bundes gehören. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dieser Hinweis folgt auch den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, deren Erwägungsgrund 99 die Einrichtung und Bekanntmachung solcher alternativer Streitbeilegungsverfahren empfiehlt.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
info@schlichtungsstelle-bgg.de